Der richtige Versicherungsschutz in der Gastronomie

Der richtige Versicherungsschutz in der Gastronomie

Gastronomie Betriebe sind Tag täglich besonderen Risiken ausgesetzt. Einerseits gibt es hochwertige und teure Geschäftsausstattung, die täglich durch viele Hände geht und teilweise auch selbst eine Gefahr darstellen können, andererseits herrscht ein intensiver Kundenverkehr. Versicherungsschutz ist daher ein Must-have in der Gastronomie.

Jedoch gibt es eine Vielzahl von Versicherungen, die nicht unbedingt alle für jeden Gastronomen notwendig sind. Man sollte unbedingt beachten, dass nur Risiken versichert werden, die tatsächlich eintreffen können. Wenn Sie beispielsweise in einem Gebiet leben, in dem Hochwasser kein Risiko darstellt, benötigen Sie dementsprechend keine Versicherung, die diesen Schaden abdeckt.

Welche Versicherungen gibt es?

  • Betriebshaftpflichtversicherung

    Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden. Sie greift dann, wenn Schäden an dritten durch menschliches oder technisches Versagen eintreten. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Schmerzensgeld, Schadensersatz, Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände und Verdienstausfall für Dritte, die körperlichen Schaden erleiden.

    Bsp. Ein ungeschickter Kellner schüttet ein Glas Rotwein über einen Gast. Dieser fordert Schadensersatz für seine ruinierte Kleidung. In diesem Fall würde die Betriebshaftpflichtversicherung einspringen und die entstandenen Kosten übernehmen.

    Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist unbedingt zu empfehlen!

  • Gebäudeversicherung

    Die Gebäudeversicherung ist sinnvoll für Gastronomen, die gleichzeitig auch Eigentümer des Betriebslokals sind. Durch Missgeschicke, Feuer oder Elementarereignisse können schnell Schäden am Gebäude oder der vorhandenen Dauereinrichtung entstehen. Es kommen plötzlich immense Kosten auf einen zu, die dasFortbestehen, des Betriebes bedrohen können.

    Bsp. Ein Kurzschluss hat einen Brand zur Folge der Schäden am Gebäude verursacht. Die Gebäudeversicherung würde in Kraft treten und die dadurch entstandenen Kosten übernehmen.

    Eine Gebäudeversicherung sollte unbedingt abgeschlossen werden, wenn Sie der Eigentümer der Lokalität sind.

  • Geschäftsinhaltsversicherung

    Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt geschäftliches Hab und Gut im Schadensfall. Einrichtungen wie beispielsweise Tische, Stühle oder die Theke werden im Schadensfall zum Neuwert abgedeckt. Einige Versicherungen decken zusätzlich auch Essens- und Getränkevorräte sowie vorhandene Kücheneinrichtung ab.

    Die Deckungssumme im Schadensfall richtet sich nach dem Gesamtwert des vorhandenens Inventars. Daher sollte zum Versicherungsabschluss unbedingt genau festgelegt werden, welchen Gesamtwert die komplette Einrichtung besitzt.
    Die in der Versicherung abgedeckten Schäden sind i. d. R. Feuer, Sturm/Hagel, Wasserschäden durch Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. In gefährdeten Regionen lässt sich zusätzlich Schaden durch Hochwasser versichern.

    Bsp. Ein Rohr platzt und das austretende Wasser quillt das Holz der Möbel im Gastraum auf. Diese können daraufhin natürlich nicht mehr verwendet werden, die Geschäftsinhaltsversicherung greift in diesem Fall ein und ersetzt das Mobiliar zum Neuwert.

    Eine Geschäftsinhaltsversicherung sollte immer abgeschlossen werden.

  • Gewerberechtsschutzversicherung

    Die Gewerberechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die greift, wenn juristische Auseinandersetzungen nicht mehr zu vermeiden sind. Anfallende Kosten von der ersten rechtlichen Beratung, über eventuelle rechtliche Verhandlungen, bis hin zum Gerichtsprozess sowie Kosten für Gutachten und Zeugen werden gedeckt.

    Gewerberechtsschutzversicherungen können oftmals individuell aus verschiedenen Bausteinen zusammengestellt werden. Beispielsweise Arbeitsrechtsschutz, Firmenvertragsrechtsschutz und gewerblicher Immobilienrechtsschutz. Fest zur Versicherung gehörende Bausteine sind Steuerrechtsschutz und Sozialrechtsschutz.

    Bsp. Ein Gastronom entlässt einen seiner Mitarbeiter fristlos, da dieser seiner Meinung nach wiederholt Vorräte geklaut hat. Der Mitarbeiter streitet diesen Vorwurf ab und klagt auf Wiedereinstellung. Die Gewerberechtsschutzversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits - unabhängig vom Ausgang dessen.

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

    Die Betriebsunterbrechungsversicherung übernimmt Ertragsausfälle, die als Folge von Schäden entstehen. Sie tritt in Kraft, wenn wichtige betriebliche Teilbereiche oder der komplette Betrieb nicht möglich sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Schäden durch Feuer, mutwillige Beschädigung, Elementargefahren und Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub entstehen.

    Bsp. Bei einem Einbruchdiebstahl werden für den laufenden Betrieb notwendige Geräte entwendet. Der Betrieb kann nicht weiterlaufen, solange diese Geräte nicht vorhanden sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung greift ein und übernimmt den dadurch entstehenden Ausfallschaden, bis der Betrieb wieder fortlaufen kann.

  • Transportversicherung

    Die Transportversicherung ist in der Gastronomie hauptsächlich für Liefer- und Catering-Services gedacht. Diese Versicherung sichert gegen Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern.

    Bsp. Bei dem Transport des Catering Equipments passiert ein Unfall und die Ausrüstung wird beschädigt. Die Versicherung greift und die Kosten der Schäden an dem Equipment werden übernommen.

Wo kann ich diese Versicherungen abschließen?

Mit verschiedenen Vergleichsportalen (z. B. Gewerbeversicherung24) können Sie bequem den für Sie am besten geeigneten Anbieter ausfindig machen. Sie bekommen i. d. R. eine Auflistung der verschiedenen Versicherungsanbieter und können sich selbstverständlich bei Bedarf auch zur Beratung bei diesen Melden.

Weitere interessante Blogartikel

Tags: Ratgeber