Förderung in der Gastronomie - Zuschüsse für Gastronomen

Die Existenzgründung, der Kauf eines Restaurants, die Anschaffung der Geräte oder der Lüftungsanlagen - das alles kann zu einer sehr teuren Angelegenheit werden und viele schrecken davor zurück, das Projekt Gastronomie überhaupt erst in Angriff zu nehmen. Was viele jedoch nicht wissen, es gibt genau für diese Dinge Zuschüsse und andere Fördermöglichkeiten, die man in Anspruch nehmen kann.

Welche Arten der Förderung gibt es in für die Gastronomie?

Es gibt die unterschiedlichsten Arten der Förderung in der Gastronomie.

    • Zuschuss

      Bei Zuschüssen zahlt der Staat aus einem Fördermitteltopf einen Betrag an das Unternehmen. Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, hierzu zählen z. B. Eingliederungszuschüsse der Agentur für Arbeit.

    • Darlehen

      Unternehmen die Förderrichtlinien entsprechen, können Darlehen aus öffentlicher Hand (z. B. KfW, Bundesland, NRW-Bank, Niedersachsen-Kredit, etc.) erhalten. Diese Darlehen werden unabhängig von üblichen Banken vergeben, lediglich die Abwicklung des Darlehens findet über die Hausbank des Unternehmens statt. Diese Art des Darlehens hat oft bessere Konditionen und ist günstiger als ein normales Darlehen. Das kann z. B. ein niedriger Zinssatz oder eine großzügige Regelung in Bezug auf die Tilgung des Darlehens bedeuten.

    • Bürgschaften

      Gründern in der Gastronomie fällt es oftmals schwer, der Hausbank die notwendigen Sicherheiten für einen Kredit zu geben. In diesem Fall kann die öffentliche Hand einspringen und Bürgschaften übernehmen.

    • Übernahme externer Kosten

      Insbesondere der Bereich Weiterbildung und Beratung erfährt eine Erstattung von bis zu 75 % der Kosten. So kann beispielsweise ein Englischkurs für die Mitarbeiter im Service stattfinden, um so zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit beizutragen.

Förderung zur Existenzgründung

Wer sich in der Gastronomie etablieren möchte, braucht natürlich Geld, um sich selbstständig zu machen, gibt es vom Bund sowie den Bundesländern verschiedene Förderprogramme für Existenzgründer oder Unternehmen.

So bietet die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beispielsweise das sog. "ERP-Gründerkredit - StartGeld" an. Den mit der KfW zusammenarbeitenden Kreditinstituten werden Anreize geboten, Gründern und Gründerinnen sowie Jungunternehmern den ersten Schritt in die Selbstständigkeit zu ermöglichen. Mit diesem Kredit werden Unternehmerinnen und Unternehmer, die weniger als fünf Jahre selbstständig stetig sind unterstützt. Der Finanzierungsbedarf darf jedoch nicht 100.000 € überschreiten und Betriebsmittel wie Miete, Kautionen oder Personalkosten werden mit maximal 30.000 € finanziert.

Mikrokreditfonds Deutschland bieten eine weitere Möglichkeit der Förderung. Deren Angebot richtet sich an einen Kreditbedarf von bis zu 200.000 €. Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben können somit auch einen Kredit erhalten.

Auch Arbeitslose mit dem Wunsch zur Gastronomie-Gründung haben die Möglichkeit Unterstützung zu erhalten. So bietet die Bundesagentur für Arbeit für ALG-I Empfänger einen Gründungszuschuss. Die Voraussetzung dafür sind mindestens 150 Tage Rest-Tage Bezugsdauer und ein Businessplan. Der Zuschuss beträgt zusätzliche 300 € monatlich und wird zusätzlich für 6 Monate zum regulären ALG-I ausgezahlt. Danach können diese 300 € für weitere 9 Monate als Absicherung weitergezahlt werden.

Das Jobcenter bietet ALG-II Empfängern zwei Möglichkeiten für Zuschüsse. Zum einen gibt es das Einstiegsgeld, das ist eine auf maximal 24 Monate ausgedehnte Zahlung von mindestens 50 % des bisherigen Bezugs. Zum anderen gibt es die Möglichkeit des Investitionszuschusses, dies ist eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 5000 €, die zur Anschaffung der zur Gründung notwendigen Hardware dient.

Welche Voraussetzung hat eine Förderung?

In der Regel gibt es zur Bewilligung der verschiedenen Förderung keine besonderen Kriterien, die erfüllt werden müssen. Die Entscheidung zur Bewilligung der jeweiligen Institution. Die Vorlage eines professionellen Businessplans erhöht jedoch die Chancen einer Bewilligung enorm. Daher ist es sehr zu empfehlen, sich Hilfe bei einem sog. Gründungsberater zu holen. Diese sind absolute Profis auf diesem Gebiet und unterstützen bei der Erstellung eines guten Businessplans, der Banken oder andere Institutionen überzeugen soll. Auch nach der Gründung besteht für Unternehmer die Möglichkeit, Zuschüsse für einen Gründungsberater zu erhalten. Die Inanspruchnahme eines Gründungsberaters wird bis zu 30 % vom jeweiligen Bundesland bezuschusst. Eine Auflistung der Angebote zur Gründungsberatung der jeweiligen Bundesländer finden Sie hier: Angebote zur Gründungsberatung.

Förderung der Gastro Abluft Anlagen

Die Notwendigkeit einer Lüftungsanlage ist in jeder Gastronomie gegeben. Sowohl die Anschaffung von Neuanlagen als auch die Sanierung der Lüftungsanlagen wird durch ein Bundes-Förderprogramm bezuschusst. Das Förderprogramm u. a. für Lüftungsanlagen ermöglicht den Kauf oder die Sanierung der Anlage bis zu 30 % bzw. bis zu 100.000 € zu fördern. So zum Beispiel von der BAFA - Förderung von Querschnittstechnologien, DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt - Förderleitlinien der Deutschen Bundesstiftung Umwelt oder der KfW.

Auch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet Fördermittel für die Abluft. Voraussetzungen für das Förderprogramm sind, dass es Anlagen mit Wärmerückgewinnen sein müssen und dass die Investition für Abluftanlagen, Deckenhauben, Wrasen Abluft oder Abzugshauben mindestens 20.000 € netto betragen und der Ventilator eine Mindesteffizienz in Hinblick auf die Energieeffizienz einhält.

Weitere Förderung

Neben den genannten Förderungsmöglichkeiten bietet der Bund und die verschiedenen Bundesländer noch weitere Förderungsarten an. Da dieser aber von Land zu Land unterschiedlich sind, ist zu empfehlen sich selbst in der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums darüber zu informieren. Dort sind alle Förderprogramme nach Bundesland aufgelistet.

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