Worauf muss man achten um eine Shisha Bar zu eröffnen?

Nicht jeder kann einfach so, von jetzt auf gleich, eine Shisha Bar eröffnen und betreiben. Es gibt verschiedene Richtlinien, Gesetze, Auflagen und Anforderungen, die zu beachten sind. In diesem Artikel gehen wir genauer darauf ein, welche Voraussetzungen es gibt und worauf man sonst noch achten sollte.

  • Gewerbeanmeldung

    Wer eine Shisha Bar eröffnen oder führen möchte, kann dies nur mit einem bewilligen Gewerbeschein machen. Weder die Höhe der erwarteten Umsätze noch die Rechtsform haben Einfluss auf die Notwendigkeit dazu. Der Gewerbeschein ist also in jedem Fall ein muss. Mit der Anmeldung eines Gewerbes werden außerdem weitere Behörden informiert, dies betrifft beispielsweise das Finanzamt, da dies an der steuerlichen Erfassung interessiert ist. Gewerbesteuer und die Erhebung und Abführung der Umsatzsteuer sind rechtliche Pflichten, die eingehalten werden müssen.

  • Gaststättenerlaubnis

    Wenn neben dem Rauchen von Shisha auch alkoholische Getränke angeboten werden sollen, ist eine Gaststättenerlaubnis Pflicht. Diese muss dann bereits beim Öffnen des Betriebes vorhanden sein. Der Antrag hierzu muss beim zuständigen Ordnungsamt gestellt werden - Unterlagen die hierzu notwendig sind, sind ein Führungszeugni, den Grundriss des Gaststättenbetriebes und der Nachweis absolvierter benötigter Lehrgänge über notwendige lebensmittelrechtliche Kenntnisse*.

*Inhalte eines solchen Lehrgangs sind

Infektionsschutzgesetz

Lebensmittelkennzeichungs Verordnung

Preisangaben Verordnung

Warenunterschiebung

Lebensmittelhygiene Verordnung

Betriebshygienevorschriften

Risiken beim Umgang mit Lebensmitteln

Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz

Getränkeschankanlagen Verordnung

Ablauf einer Betriebskontrolle

  • Jugendschutz

    Auch auf das Jugendschutzgesetz muss beachtet werden. An Kinder oder Jugendliche dürfen Shishas weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden. Unabhängig davon, ob diese Nikotin enthalten oder nicht.

  • Nichtraucherschutzgesetz

    Das Nichtraucherschutzgesetz, schreibt in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Bayern und Saarland ein generelles Rauchverbot von Tabak in Gaststätten vor. Für die restlichen 13 Bundesländer gelten Ausnahmeregelungen für Nebenräume - wie diese Ausnahmen jedoch aussehen, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

    Das Rauchen von getrockneten Früchten oder Shiazo-Steinen ist in Wasserpfeifen erlaubt. Zudem ist das Tabakverbot für NRW, BY und SL nur in den innen Bereichen verboten. In den genehmigten Außenbereichen von Gaststätten darf weiterhin Tabak geraucht werden.

  • Lüftung

    Die allgemeine Gesetzeslage ist hierbei noch einigermaßen schwammig, einige Städte machen hierzu aber bereits Vorgaben, die in den nächsten Jahren auch Bundesweit gelten sollten. Zudem ist die Entstehung von Kohlenmonoxid ein großes Thema in Verbindung mit Shishas, das giftige und tödliche Gas entsteht in großen Mengen und bei nicht ausreichender Lüftung kann dies für sämtliche Personen eine unter Strafe stehende Körperverletzung bedeuten. Um dies zu vermeiden, gibt es daher einige Punkte, auf die geachtet werden sollte.

    1. Lüftungsanlagen

    Gasträume, Thekenbereich, Vorbereitungsräume, Toiletten und Flure müssen gleichmäßig be- und entlüftet werden. Die Lüftung muss dabei so dimensioniert sein, dass der Kohlenmonoxid Richtwert auch bei einer voll ausgelasteten Gaststätte nicht überschritten wird. Das bedeutet, dass das Abluftsystem also gut genug sein muss, um die zugelassenen Werte auch bei vollem Haus halten zu können. Pro Stunde und Pro brennender Wasserpfeife müssen mindestens 130 m³ Luft nach außen befördert und durch Frischluft ersetzt werden.

    Beispielrechnung
    Maximal 10 Shishas können gleichzeitig im Gastraum geraucht werden.
    Berechnung: 130 m³/h * 10 = 1.300 m³/h.
    Der Abluftventilator muss daher mindestens eine Leistung von 1.300 m³ pro Stunde leisten können.

    2. CO-Melder

    Ein CO-Melder (Kohlenmonoxid-Melder) überwacht dauerhaft die Kohlenmonoxid Konzentration im Raum. Kohlenmonoxid ist ein geruchs- und geschmackloses Gas, ohne CO-Melder lässt sich also nicht feststellen, ob Gefahr besteht oder nicht. Wenn bestimmte Grenzwerte überschritten werden, gibt der CO-Melder Alarm und es können notwendige Schritte eingeleitet werden.

    3. Vorglühen der Kohlen

    Das Vorglühen der Kohlen sollte stets in einem separaten Raum mit ausreichender Be- und Entlüftung geschehen. Die Luft muss zudem direkt nach außen befördert werden.

    Lüftungsanlagen sind durch eine Fachfirma zu installieren, unter Beachtung anerkannter Regeln der Technik und bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen. Zudem müssen die Lüftungsanlagen regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.

  • Brandschutz

    Insbesondere der ständige Umgang mit glühenden Kohlen erfordert besondere Aufmerksamkeit, wenn es um den Brandschutz angeht. Verbrennungsrückstände dürfen daher nur in dafür geeignete, nicht brennbare Behälter entsorgt werden. Sowohl die Shisha als auch die Entsorgungsbehältnisse müssen auf feuerfesten und standfesten Unterlagen stehen. Der Zubereitungsofen darf keine Brandgefahr darstellen und muss daher entsprechend brandsicher betrieben werden. Zusätzlich muss ein Feuerlöscher nach DIN EN 3 (Wasser,- oder Schaumlöscher, mind. 6 Liter) im Bereich des Zubereitungsofens vorhanden sein.

Zigarette vs Shisha

Was ist schädlicher - Die Shisha oder die Zigarette? Was das betrifft, gibt es überall verschiedene Antworten zu hören. Die Welt-Gesundheitsorganisation WHO hat hierzu einen Bericht veröffentlicht. Das Rauchen einer Shisha entspricht dem Rauchvolumen von etwa dem Rauchen von 100 Zigaretten, das bedeutet aber nicht, dass dies direkt schädlicher ist. Nichts desto trotz, hat der Rauch der Wasserpfeife dennoch viele schädliche Stoffe, die unter anderem auch Krebserregend sind. Dazu zählen, Acrolein, Arsen, Bez(a)pyren, Formaldehyd und giftige Schwermetalle wie Chrom, Nickel, Cobalt und Blei. Des Weiteren wird auch bei dem Rauchen von Wasserpfeife Teer inhaliert, auch wenn auf der Verpackung der Hinweis steht, dass 0 g Teer vorhanden ist. Der Teer entsteht bei der Verschwefelung des Tabaks und gelangt daher in die Lungen.

Ein weiterer Aspekt ist Gefahr für Herpes oder Hepatitis. Durch das Herumreichen und teilen des Schlauches ohne den Aufsatz zu wechseln können die Erreger schnell übertragen werden.

Um einen direkten Vergleich zu geben - das tägliche Rauchen einer Wasserpfeife pro Tag entspricht dem Rauchen von etwa 10 Zigaretten täglich. Ein gelegentliches Rauchen (z. B. alle 4 Tage) entspricht dem Rauchen von 2 Zigaretten täglich.

Letztendlich ist es schwierig, zu sagen, welche der beiden Varianten nun schädlicher ist. Beide bergen auf lange Zeit gesehen definitiv Gefahren.

Wie verhalte ich mich bei einer Kohlenmonoxidvergiftung

Sollte der Fall eintreten, dass eine Kohlenmonoxidvergiftung eintritt, dann sollte der Betroffene umgehend von der Kohlenmonoxid-Quelle entfernt werden. Da dies in unserem Fall eine Shisha Bar ist, sollte der Gast direkt aus der Bar nach außen begleitet werden. Der Vorsicht halber sollten auch alle weiteren sich in der Bar befindlichen Personen die Bar verlassen und die Bar sollte gelüftet werden. Als nächster Schritt sollten Feuerwehr und Rettungswagen verständigt werden, das Kohlenmonoxid muss aus den Körperzellen entfernt werden und das geht nur in einem Krankenhaus mit einer Sauerstoffüberdruck Behandlung. Der Betroffene muss zudem auch anschließend unter Beobachtung bleiben, da Folgeschäden wie Herzprobleme oder ähnliches auftreten können.

Was sind die Symptome einer Kohlenmonoxidvergiftung?

Eine Kohlenmonoxidvergiftung lässt sich ohne Bluttest nur schwer feststellen. Wenn bei einem Gast in einer Shisha bar aber folgende Erscheinungen auftreten, kann man davon ausgehen, dass eine Vergiftung vorhanden ist.

Die Symptome treten wie folgt auf: Kopfschmerzen -> Schwindel -> Verwirrtheit -> Übelkeit -> Bewusstlosigkeit

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Tags: Lüftung