Gewährleistung
Grundlegend haben alle unsere Artikel eine einjährige Ersatzteil-Gewährleistung. Der Kunde ist bei Gewährleistungsansprüchen dazu verpflichtet, den Anweisungen per Telefon, E-Mail oder in persönlicher Absprache der Reklamationsabwicklung von Ganomia Gastrobedarf folge zu leisten. Reparaturen, die eigenständig vom Kunden in Auftrag gegeben werden, sind auch vom Kunden zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Feststellung eines Defekts eine fachgerechte Firma / Techniker damit zu beauftragen, das defekte Teil zu identifizieren und uns darüber hinaus einen Bericht über das defekte Bauteil zukommen zu lassen. Nach Prüfung, schicken wir dem Kunden das neue Ersatzteil zu. Dieses Ersatzteil muss ebenfalls von einer fachgerechten Firma / Techniker eingebaut werden. Die Kosten der Identifizierung des defekten Bauteils und die des Ein-, bzw. Ausbaus des Ersatzteils übernimmt der Kunde.
Bei Elektro- & Gasgeräten muss der Kunde uns den Nachweis erbringen einer fachgerechten Installation und Inbetriebnahme durch eine technisch geeignete Fachfirma, die vom Kunden beauftragt und auch getragen/bezahlt werden.
Gasgeräte wo die mitgelieferten Düsen gewechselt werden sollen, sind ebenfalls vom Kunden an eine Fachfirma in Auftrag zu geben und auch zu tragen/bezahlen. Fehlerdiagnosen die von Fach- Technikern zu ermitteln sind, werden unter freier Entscheidung und einem Kostenvoranschlag der Fachfirma von uns mit bis max. 50 € von Ganomia Gastrobedarf getragen. Wenn nicht anders vereinbart werden die gesamten Kosten für die Fehlerdiagnosen vom Kunden getragen und die max. 50 € Beteiligung von Ganomia entfällt.
Der Kunde hat keinerlei Ansprüche, Eigenaufwände oder Schadensersatzansprüche an Ganomia Gastrobedarf zu stellen.
Bei Verwendung des Gewährleistungsrechts trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung.