Zuschüsse für die Existenzgründung in der Gastronomie

Existenzgründungen sind nicht nur aufwendig und nervenaufreibend, sie sind besonders kostenintensiv. Dabei können Zuschüsse und Förderprogramme von Bund und Ländern dabei helfen, die Kosten für den Gastronomen zu reduzieren.

Voraussetzungen

Wenn ein Gastronom ein Restaurant, eine Bar oder ein Café eröffnen möchte, können verschiedene Fördermittel bei Bund und Ländern beantragt werden. Welche genauen Fördermittel das sind, muss individuell geprüft werden. Wenn zum Beispiel Arbeitslosengeld bezogen wird, kann der Existenzgründer von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Zuschüsse erhalten. Ein zusätzliches Angebot sind spezielle Kredite für Existenzgründer in der Gastronomie. Für einen Kreditantrag wird ein professioneller Businessplan gebraucht, auch hier können Zuschüsse für die damit verbundenen Kosten, beantragt werden.  

Existenzgründung aus ALG I oder ALG II in der Gastronomie aufbauen

Existenzgründer in der Gastronomie werden durch die Agentur für Arbeit und dem Jobcenter dank verschiedener Zuschüsse unterstützt. Diese Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie werden als Einstiegsgeld, Investitionszuschuss und Gründungszuschuss bezeichnet. Wer diese Zuschüsse in Anspruch nehmen will, muss jedoch beachten, dass das noch bestehende Arbeitsverhältnis nicht von Seiten des Existenzgründers beendet werden darf, da sonst eine 3-monatige Sperrfrist entsteht.

Das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss sind monatliche Zuschüsse, die bis zu 24 Monate vom Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit gezahlt werden. Der Investitionszuschuss hingegen ist ein einmaliger Betrag, der bis zu 5.000 € betragen kann und zur Beschaffung notwendiger Sachgüter genutzt werden kann.

Bewilligt werden die Zuschüsse durch das Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit. In ihrem Ermessen liegt die Zusage, da kein Rechtsanspruch herrscht. Wer seine Chancen erhöhen möchte, sollte einen professionellen Businessplan bereithalten.

Ohne Eigenkapital eine Existenz in der Gastronomie gründen

Wer nicht genügend Eigenkapital für die Existenzgründung zur Verfügung hat, kann ein Gründerdarlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, beantragen. Hier kann man verschiedene Darlehen in diversen Größenordnungen beantragen. Das so genannte Startgeld, bis zu 100.000 €, kann ohne Eigenkapital in Anspruch genommen werden. Ein vorhandenes Eigenkapital erhöht allerdings für jeden Existenzgründer die Bewilligung eines Förderkredits.

Um einen Kredit zu erhalten, muss eine einwandfreie Schufa, sowie ein professioneller Businessplan vorgebracht werden. Die Beantragung eines solchen Kredits läuft über die eigene Hausbank.

Wie man sieht, gibt es verschiedene Möglichkeiten Zuschüsse sowie Kredite zur eigenen Existenzgründung zu erhalten. Hierbei sollte einem ein professioneller Businessplan besonders wichtig sein. Er zeigt unter anderem die Gewinne des zukünftigen Restaurants, Bar oder Cafés und kann somit potenzielle Kreditgeber einfacher überzeugen.

Gründerzuschüsse unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Hier sollte sich der Existenzgründer genaue Informationen speziell zu seinem Bundesland im Internet bzw. bei Fördervereinen vor Ort besorgen.

Wer sich also genau über die vorhandenen Möglichkeiten informiert, kann nicht nur Kosten reduzieren, sondern sich den Traum von der eigenen Existenz in der Gastronomie erfüllen.

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