Gastronomie Existenzgründung, welche Förderungen gibt es und was muss ich erfüllen?

Gastronomie Existenzgründung, welche Förderungen gibt es und was muss ich erfüllen?

Die Gastronomiebranche erfährt immer größeren Zuwachs. Junge Existenzgründer wagen den Schritt in die Selbstständigkeit und erfüllen sich den Traum vom eigenen Restaurant oder Café. Eine geeignete Idee und das passende Objekt sind meist schnell gefunden, die schwierigste Hürde ist jedoch die Finanzierung. Förderungen und Zuschüsse können dabei helfen, die finanzielle Last zu erleichtern.

Alles beginnt mit dem Businessplan

Der Businessplan ist das Aushängeschild des eigenen Traums. Er enthält nicht nur die Geschäftsidee, sondern zeigt Chancen und Risiken auf. Professionelle Gründungsberatungsstellen helfen beim Erstellen eines Businessplans. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu 80 Prozent vom Land übernommen. Ein aussagekräftiger Businessplan ist nicht nur der wichtigste Punkt bei der Bewerbung für Kredite, Zuschüsse und Förderungen, sondern gibt Auskünfte für zu erwartende Gewinne des zukünftigen Restaurants oder Cafés. Er sollte unter anderem einen https://de.wikipedia.org/wiki/Finanzplan/Kapitalbedarfsplan über 3 Jahre, einen Liquiditätsplan und einen Rentabilitätsplan über 3 Jahre enthalten. Gründungsberater haben die Möglichkeit individuell auf die eigenen Pläne und Bedürfnisse einzugehen und einen sowohl passenden als auch professionellen Businessplan zu entwerfen. Zudem können Informationen und Ratschläge für mögliche Zuschüsse und entsprechende Förderungen, speziell für das eigene Bundesland, durch einen Gründungsberater in Erfahrung gebracht werden.

Welche Zuschüsse und Förderungen gibt es?

Die möglichen Förderungen, Kredite und Zuschüsse hängen individuell von der Ausgangssituation der Existenzgründer ab. Ist Eigenkapital vorhanden oder nicht? Besonders für ALG I und ALG II Bezieher ist es möglich zum Beispiel Zuschüsse vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu erhalten. Zudem gibt es spezielle Kredite für Existenzgründer mit wenig oder gar keinem Eigenkapital zu günstigen Konditionen. Wer jedoch nur eine finanzielle Unterstützung für die Erstellung von einem Businessplan benötigt, kann auch hier entsprechende Zuschüsse beantragen.

Die Existenzgründung mit Hilfe des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit

Menschen, die ALG I oder ALG II beziehen, haben die Möglichkeit gesonderte Zuschüsse vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit zu erhalten. Besonderheit hierbei ist, dass Existenzgründer in der Gastronomie diese Zuschüsse nicht zurückzahlen müssen. Der sogenannte Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld und der Investitionszuschuss kann eine Chance für den Start in ein neues Leben sein. Wer sich für einen solchen Zuschuss bewirbt, muss jedoch eine Regel beachten. Ein noch bestehendes Arbeitsverhältnis darf nicht selber gekündigt werden. Ansonsten entsteht eine dreimonatige Sperrfrist und der Zuschuss kann nicht sofort bewilligt werden.

Die drei Zuschussmöglichkeiten sind unterschiedlich aufgebaut. Das Einstiegsgeld und der Gründungszuschuss werden monatlich für bis zu 2 Jahren ausgezahlt. Der Investitionszuschuss hingegen ist eine einmalige Zahlung, die bis zu 5.000 € beträgt, um wichtige Geräte, wie zum Beispiel einen Pizzaofen oder die notwendige Küchenabluft, zu kaufen.

Zu beachten ist, dass kein direkter Anspruch auf eine solche Förderung besteht. Es liegt alleine im Ermessen des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit, ob dies bewilligt wird. Für größere Chancen sollte sich der Bewerber um einen aussagekräftigen Businessplan bemühen.

  

Gründerdarlehen

Wer eine einwandfreie Schufa und einen professionellen Businessplan vorweisen kann, hat die Chance, mit Hilfe eines Gründerdarlehens seinen Traum wahrzumachen. Für Bewerber, denen nicht genügend Eigenkapital zur Verfügung steht, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Möglichkeit einen Gründerkredit zu beantragen. Der Kreditantrag erfolgt über die Hausbank, wobei die nationale Förderbank Kredite in verschiedenen Größen und zu günstigen Bedingungen anbietet. Auch ohne eigenes Kapital kann ein Förderkredit von bis zu 100.000 € ermöglicht werden. Um seine Chancen für das sogenannte Startgeld zu erhöhen, dienen ein aussagekräftiger Businessplan und eventuell bereits vorhandene Sicherheiten.

Welche Voraussetzung muss der Existenzgründer für einen Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit erfüllen?

Die Bewilligung für die Förderung einer Existenzgründung liegt im Ermessen der Beratungs- und Vermittlungsfachkraft. Für die Chance einer solchen Förderung müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Der Bewerber hat keine absehbare Vermittlungs-/Integrationsmöglichkeit, da eine Vermittlung immer Vorrang hat
  • Zum Eintritt in die Selbstständigkeit, muss der Bewerber noch einen Anspruch von mindestens 150 Tagen auf Arbeitslosengeld haben
  • Durch den Eintritt in die Selbstständigkeit wird die Arbeitslosigkeit unwirksam
  • Eine positive Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle muss vorliegen
  • Nachweise über entsprechende Berufserfahrung oder fachspezifische Qualifikationen sind notwendig
  • Die Selbstständigkeit ist die Möglichkeit den Lebensunterhalt und auch die soziale Sicherung nach der Existenzgründung zu ermöglichen
  • Der Bewerber darf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben

Welche Unterlagen werden für den Antrag auf Gründungszuschuss benötigt?

Die Agentur für Arbeit stellt folgende Anforderungen an die Einreichung eines Antrags für Gründungszuschuss:

  • Alle Seiten des Antrags müssen vom Antragsteller lückenlos ausgefüllt sein
  • Eine detaillierte Darstellung der Geschäftsidee und dem damit verbundenen Existenzgründungsvorhaben ist gefordert
  • Die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss muss beigefügt werden
  • Qualifikation und Nachweise über die Fähigkeit zur Ausübung der Geschäftsidee sind Pflicht
  • Anmeldebescheinigung vom Gewerbeamt bzw. Finanzamt, entsprechend der selbstständigen Tätigkeit
  • Für den handwerklichen Bereich ist eine Bescheinigung der Eintragung bei der Handwerkskammer oder der Handwerksrolle notwendig    

Um einen Antrag auf Gründungszuschuss erfolgreich einzureichen, müssen alle genannten Dokumente und Unterlagen vorhanden sein.

Wer sich um einen professionellen und aussagekräftigen Businessplan bemüht, alle notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen vorlegt, hat eine große Chance auf Zuschüsse oder Förderung für die eigene Gastronomie Existenzgründung. Je nach individueller Ausgangssituation und entsprechendem Bundesland besteht eine große Auswahl an finanzieller Unterstützung, damit auch weiterhin die Gastronomiebranche mit tollen neuen Konzepten überrascht.

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